Tischlerei · Meisterbetrieb · Köln / Bonn
Wir gestalten und bauen Möbel, Küchen und Innenräume nach Maß. Für Menschen, die eine eigene Vorstellung vom Wohnen und Arbeiten haben.
Wir hören zu, denken mit und begleiten Ihr Projekt vom ersten Entwurf bis zur Montage. Mit sorgfältig gewählten Materialien und einem Blick für die Details.

Wir arbeiten für private Bauherrinnen und Bauherren, Architekturbüros und Unternehmen. Vom einzelnen Möbel bis zum kompletten Innenausbau – immer passend zum Ort und zu den Menschen, die ihn nutzen.















Wir verbinden Entwurf, Planung und Ausführung. Persönlich betreut, handwerklich durchdacht und mit einem verlässlichen Netzwerk aus Architektur- und Planungsbüros, Lieferbetrieben und Gewerken.
Individuelle Möbel, Einbauten und Küchen – als Einzelstück geplant und für den jeweiligen Raum gefertigt.
Komplette Lösungen für private Räume, Läden und gewerblich genutzte Flächen.
Umbau, Sanierung, Parkett, Treppen sowie anspruchsvolle Arbeiten im Altbau.
Bestehendes erhalten, reparieren und weiterdenken – auch in der Denkmalpflege.
Von der ersten Idee über Material und Konstruktion bis zur abgestimmten Montage.
Perspektivisch öffnen wir die Werkstatt für Mitmach-Formate, Firmenevents und Kurse.
Interesse? Schreiben Sie uns.


Hier wird angezeichnet, ausprobiert, verworfen und neu gedacht. Klassisches Tischlerhandwerk und moderne Fertigung gehören für uns zusammen – entscheidend ist am Ende nicht die Maschine, sondern das Ergebnis.












HØBEL.WERK steht für zeitlose Gestaltung, ehrliche Materialien und präzise Handarbeit. Wir bauen keine Massenware. Wir entwickeln Lösungen mit Charakter – ruhig in der Gestaltung, durchdacht in der Funktion und dauerhaft in der Ausführung.
Unsere Erfahrung reicht vom individuellen Möbel über hochwertigen Innen- und Ladenbau bis zu Restaurierung, Treppen, Parkett und anspruchsvollen Arbeiten im Bestand.
Vom ersten Gespräch bis zur Montage bleiben wir nah am Projekt und an den Menschen dahinter.
Wir denken voraus, stimmen uns ab und übernehmen Verantwortung für das Ergebnis.
Ein Möbel soll gut aussehen und im Alltag funktionieren. Deshalb denken wir Nutzung, Material und Konstruktion von Anfang an zusammen.
Wir arbeiten im Raum Köln / Bonn für private Bauherrinnen und Bauherren, Architekturbüros und Unternehmen, die Wert auf Gestaltung, Qualität und eine gute Zusammenarbeit legen.

Wir entwickeln eigene Möbel und Objekte in kleinen Serien. Keine Massenware, sondern gut durchdachte Produkte mit Charakter.
Unsere eigene Kollektion ist in Vorbereitung. Bis dahin sprechen wir gern mit Ihnen über ein individuell gefertigtes Stück.
Kollektion in Vorbereitung





Ein erster Gedanke reicht. Erzählen Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns persönlich zurück.
Impressum · AGB · Datenschutz
HØBEL.WERK e.K.
Inhaber: Maximilian Schönborn
An der Ziegelei 63
53757 Sankt Augustin
Deutschland
Telefon: +49 176 84236810
E-Mail: info@hobel-werk.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE315985218
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Handelsregister: HRA 10380
Handwerkskammer zu Köln
Berufsbezeichnung: Tischlermeister, verliehen in Deutschland
Berufsrechtliche Regelung: Handwerksordnung (HwO), abrufbar unter gesetze-im-internet.de/hwo
HØBEL.WERK e.K. · Tischlerei · Meisterbetrieb
Inhaber Maximilian Schönborn · An der Ziegelei 63 · 53757 Sankt Augustin
Telefon 0176 84236810 · info@hobel-werk.com · www.hobel-werk.com
Stand: Oktober 2026 (Fassung 2.1)
Wir planen, fertigen und montieren Möbel, Innenausbau, Treppen, Böden, Fenster und Türen und restaurieren Bestehendes. Diese Bedingungen regeln den Rahmen unserer Zusammenarbeit. Was Sie konkret von uns bekommen, steht in unserem Angebot. Das Angebot geht diesen Bedingungen immer vor.
Aufbau: Teil A gilt für alle Verträge. Teil B gilt zusätzlich, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher sind, Teil C, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind. Teil D enthält die Schlussbestimmungen. Im Anhang finden Sie die Widerrufsbelehrung und die dazugehörigen Formulare.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der HØBEL.WERK e.K. („wir“). Das sind insbesondere Tischler-, Möbelbau-, Innenausbau-, Treppen-, Boden-, Fenster- und Türarbeiten, Restaurierungen, Holzbau- und Montageleistungen.
(2) „Sie“ bezeichnet unsere Vertragspartnerin oder unseren Vertragspartner. Verbraucherin oder Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmerin oder Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Teil C gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in Nachträgen, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Für Käufe in unserem Onlineshop und für Workshops gelten gesonderte Bedingungen.
(1) An unsere Angebote halten wir uns für die im Angebot genannte Frist gebunden. Ist keine Frist genannt, beträgt sie vier Wochen ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der Bindefrist annehmen, in der Regel durch Unterschrift oder durch Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), oder wenn wir Ihren Auftrag in Textform bestätigen.
(3) Angebote und Kostenvoranschläge sind für Sie kostenlos. Das gilt nicht, wenn wir vor der Erstellung ausdrücklich eine Vergütung mit Ihnen vereinbart haben (Angebotspauschale). Eine vereinbarte Angebotspauschale rechnen wir bei Auftragserteilung auf den Auftragswert an, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Wir empfehlen, Absprachen und Änderungen in Textform festzuhalten. Das dient der Klarheit für beide Seiten.
(1) Unsere Leistung ergibt sich aus dem Angebot und den dort ausdrücklich genannten Unterlagen, z. B. Zeichnungen mit Stand, Muster oder Gutachten. Nicht genannte Leistungen sind nicht enthalten, soweit sie nicht nach dem Vertrag oder dem Gesetz geschuldet sind.
(2) Behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung oder denkmalrechtliche Erlaubnis), statische Nachweise und Fachplanungen schulden wir nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind.
(3) Soweit erforderlich, nehmen wir vor der Fertigung ein verbindliches Aufmaß vor und legen Ihnen die Werkplanung zur Freigabe vor. Gefertigt wird nach den freigegebenen Maßen und Unterlagen.
(4) Unsere gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen und Berechnungen, die wir erstellen, bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch für die Ausführung durch Dritte verwendet werden.
(1) Die Vergütungsart ist im Angebot für jede Position angegeben:
- Pauschalpreis: gilt für den in der Position beschriebenen Leistungsumfang.
- Einheitspreis: Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß).
- Nach Aufwand: Abrechnung nach den nachgewiesenen Arbeitsstunden zum im Angebot genannten Stundensatz zuzüglich des eingebauten Materials.
- Kostenansatz: voraussichtlicher Betrag, abgerechnet nach Aufwand.
(2) Mengen und Beträge bei Positionen nach Aufwand und bei Kostenansätzen sind Schätzungen. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir Sie, bevor wir weiterarbeiten.
(3) Arbeiten nach Aufwand weisen wir mit Stundennachweisen nach (Datum, Personen, Stunden, Tätigkeit, Material). Wir legen sie Ihnen zeitnah, spätestens mit der Rechnung, vor.
(4) Kosten für Anfahrt, Transport, Hebetechnik, Gerüste oder Entsorgung berechnen wir nur, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart sind.
(5) Die vereinbarten Preise gelten für die Dauer des Vertrags. Sie ändern sich nur bei Änderungen des Leistungsumfangs (§ 7) oder wenn eine Preisanpassung im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Werts unserer erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Das gilt auch für eigens für Sie angefertigte oder bereitgestellte Bauteile und Materialien, wenn Ihnen nach Ihrer Wahl Eigentum daran übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird.
(2) Ein konkreter Zahlungsplan wird im Angebot vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang und Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen. Die Schlusszahlung wird mit der Abnahme fällig, bei reinen Lieferungen mit der Übergabe.
(4) Skonto gewähren wir nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Erstattungen durch Versicherungen oder Förderstellen sind keine Voraussetzung für Ihre Zahlungspflicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(1) Wünschen Sie Änderungen oder zusätzliche Leistungen, oder werden Arbeiten durch Umstände notwendig, die vorher nicht erkennbar waren, zeigen wir Ihnen das an. Wir stimmen die technische Lösung sowie die Auswirkungen auf Termine und Preis mit Ihnen ab und halten sie in einem Nachtragsangebot fest. Die geänderte Leistung führen wir nach Ihrer Freigabe aus.
(2) Bei Bauverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütungsanpassung (§§ 650b, 650c BGB).
(1) Damit wir wie geplant arbeiten können, sorgen Sie bitte dafür, dass zum vereinbarten Termin
- die Arbeitsbereiche frei zugänglich und vorbereitet sind,
- die Vorleistungen anderer Gewerke abgeschlossen sind,
- die im Angebot vereinbarten Voraussetzungen vorliegen (z. B. Strom, Wasser, Lager- und Arbeitsfläche) und
- Untergründe und Räume für unsere Arbeiten geeignet sind, insbesondere Putz und Estrich ausreichend getrocknet sind.
(2) Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, informieren wir Sie über das Hindernis und seine absehbaren Folgen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ansprüche wegen Mehraufwands, etwa für Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei Arbeiten in bewohnten Räumen schützen wir Arbeits- und Laufbereiche. Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich räumen Sie bitte vorher selbst weg.
(1) Termine ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Wir unterscheiden voraussichtliche Termine und verbindliche Termine. Verbindlich sind Termine, die als verbindlich vereinbart sind.
(2) Termine setzen voraus, dass die im Angebot genannten Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen, z. B. Ihre Freigaben, erforderliche Genehmigungen, Vorleistungen anderer Gewerke und Lieferzusagen von Herstellern. Verzögert sich eine Voraussetzung, verschieben sich die Termine entsprechend. Wir informieren Sie unverzüglich und stimmen einen neuen Termin mit Ihnen ab.
(3) Werden wir durch Umstände behindert, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen), verlängern sich die Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Zeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten. Wir zeigen Ihnen die Behinderung unverzüglich an. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
(1) Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur sowie natürliche Merkmale wie Äste können innerhalb der vereinbarten Holzart und Sortierung auftreten. Holz reagiert auf Veränderungen der Luftfeuchtigkeit. Bei Massivholz können dadurch geringe Maßänderungen und Fugen entstehen. Die vereinbarte Beschaffenheit, die anerkannten Regeln der Technik und Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Oberflächen führen wir entsprechend der vereinbarten Spezifikation aus (Material, Farbton, Glanzgrad, Struktur). Ist ein bestimmtes Erscheinungsbild vereinbart, ist das von Ihnen freigegebene Muster maßgeblich.
(3) Mit der Übergabe erhalten Sie Pflege- und gegebenenfalls Wartungshinweise. Holz verträgt am besten ein ausgeglichenes Raumklima, etwa 18 bis 22 °C und 40 bis 60 % relative Luftfeuchte. Abweichende Herstellerangaben gehen vor.
(4) Geringfügige technische Änderungen, z. B. aufgrund von Herstellervorgaben, nehmen wir nur vor, wenn Funktion, Qualität und Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden und die Änderung für Sie zumutbar ist. Wir stimmen sie vorher mit Ihnen ab.
(1) Bei Arbeiten an vorhandenen Bauteilen beruht unser Angebot auf der bei der Besichtigung erkennbaren und uns mitgeteilten Bestandssituation. Werden nach Öffnung, Demontage oder Freilegung Schäden, Konstruktionsabweichungen, Leitungen oder ungeeignete Untergründe sichtbar, die vorher nicht erkennbar waren, dokumentieren wir den Befund, informieren Sie unverzüglich und stimmen die notwendigen Maßnahmen sowie deren Kosten und Terminfolgen vor der Ausführung mit Ihnen ab.
(2) Ältere Bauteile können Schadstoffe enthalten, etwa in Altanstrichen, Kitten, Dichtmassen oder Holzschutzmitteln. Untersuchung, Sanierung und Sonderentsorgung schulden wir nur, wenn sie im Angebot enthalten sind. Bei Verdacht unterbrechen wir die betroffenen Arbeiten und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
(3) Bei denkmalgeschützten Objekten beginnen wir mit der Ausführung erst, wenn die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Behördliche Auflagen, die vom Angebot abweichen, behandeln wir als Änderung nach § 7.
(4) Restaurierte Bauteile erreichen nicht in jeder Hinsicht die Eigenschaften neuer Bauteile, etwa bei Wärmeschutz, Dichtheit oder Einbruchhemmung. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Leistungsziel.
(1) Stellen Sie Materialien, Bauteile oder Geräte bei, prüfen wir diese bei Übernahme auf erkennbare Mängel, Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Einbau. Für Mängel der beigestellten Sachen selbst sind wir nicht verantwortlich. Unsere Verantwortung für unsere eigene Leistung und unsere Hinweispflichten bleiben unberührt.
(2) Haben wir Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen Vorleistungen anderer oder gegen beigestellte Materialien, teilen wir Ihnen das in Textform mit. Bestehen Sie dennoch auf der Ausführung, sind wir für Mängel, die auf die angezeigte Ursache zurückgehen, nicht verantwortlich.
(1) Nach Fertigstellung nehmen wir unsere Werkleistung gemeinsam mit Ihnen ab und halten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll fest. In sich abgeschlossene Teilleistungen können nach Vereinbarung getrennt abgenommen werden.
(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Mängel, die Sie bei der Abnahme kennen, nehmen Sie bitte in das Protokoll auf, damit Ihre Rechte daraus erhalten bleiben (§ 640 Abs. 3 BGB).
(3) Bei reinen Lieferungen tritt an die Stelle der Abnahme die Übergabe.
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Mängeln beseitigen wir diese zunächst im Wege der Nacherfüllung.
(2) Herstellergarantien, z. B. für Geräte oder Beschläge, gelten zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Diese Regelungen gelten auch für unsere Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
Von uns gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes werden.
Können fertiggestellte Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum vereinbarten Termin geliefert oder eingebaut werden, lagern wir sie für Sie ein. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere Lager- und Transportkosten, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Kündigen Sie den Vertrag ohne wichtigen Grund, steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 BGB). Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).
(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach unserer Datenschutzerklärung unter www.hobel-werk.com/datenschutz.
(2) Fotos unserer fertigen Arbeiten in Ihren Räumen veröffentlichen wir nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen.
Alle Preise in unseren Angeboten an Sie sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Schließen Sie den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon), steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen vor Vertragsschluss übergeben (Anhang 1).
(2) Mit der Ausführung beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen (Anhang 3). Ein früher Beginn lässt Ihr Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen.
(3) Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB) bleiben unberührt.
Eine Abnahme durch Fristablauf (§ 640 Abs. 2 BGB) tritt Ihnen gegenüber nur ein, wenn wir Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
(1) Abschlagszahlungen vereinbaren wir mit Ihnen individuell im Angebot.
(2) Liegt ein Verbraucherbauvertrag vor (§ 650i BGB), dürfen Abschlagszahlungen insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen. Bei der ersten Abschlagszahlung leisten wir Ihnen die gesetzliche Sicherheit von 5 % (§ 650m BGB).
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis Ihrer Bedingungen vorbehaltlos leisten.
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegen die Voraussetzungen des § 13b UStG vor, schulden Sie die Umsatzsteuer.
Bitte benennen Sie uns vor Beginn die Personen, die vor Ort Anweisungen geben, Stundennachweise abzeichnen und Nachträge freigeben dürfen. Stundennachweise legen wir zeitnah zur Prüfung und Gegenzeichnung vor.
Bei Lieferungen unter Kaufleuten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt.
Die VOB Teil B gilt nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Sitz in Sankt Augustin. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Sitz zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(1) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Spätere Fassungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn wir sie gesondert vereinbaren.
(2) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HØBEL.WERK e.K., Inhaber Maximilian Schönborn, An der Ziegelei 63, 53757 Sankt Augustin, Telefon 0176 84236810, E-Mail info@hobel-werk.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An HØBEL.WERK e.K., Inhaber Maximilian Schönborn, An der Ziegelei 63, 53757 Sankt Augustin, E-Mail info@hobel-werk.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ich verlange / Wir verlangen ausdrücklich, dass HØBEL.WERK e.K. mit der Ausführung der Leistungen aus dem Angebot Nr. ______________ vom ______________ bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen muss/müssen und dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistungen vollständig erbracht sind.
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift: ______________________
AGB als PDF herunterladen (Fassung 2.1, Oktober 2026)
Verantwortlicher: HØBEL.WERK e.K., Inhaber Maximilian Schönborn, An der Ziegelei 63, 53757 Sankt Augustin, info@hobel-werk.com.
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